Nutzungsbedingungen und Preise

Auszug aus " Vertrag für die Vermietung des Toilettenwagens " - Fa. Heinrich Kind, 54439 Saarburg

 

 

§ 1 Allgemeine Mietbedingungen

 

1. Der Mieter verpflichtet sich, den Toilettenwagen nur im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen und behördlichen     Vorschriften zu benutzen.

2. Der Toilettenwagen darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen und Gegenständen, die durch den Toilettenwagen oder dessen Benutzung entstanden sind.

4. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Toilettenwagens von 25 km/h darf nicht überschritten werden.

5. Die Wagenräder dürfen nicht frei stehen, der Toilettenwagen muß abgestützt werden.

6. Der Toilettenwagen muss den techn. und gesetzl. Vorschriften gemäß an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz angeschlossen werden; auf eine vorschriftsmäßig Erdnung ist zu achten.

7. Die Haftung im Zusammenhang mit Transport und Nutzung des Toilettenwagens beginnt mit der Übergabe an Mieter und endet mit der Rückgabe an Vermieter.

8. Der Toilettenwagen darf ohne komplette Wasserentleerung keinem Frost ausgesetzt werden.

9. Das Plakatieren oder Überkleben der Werbung am Fahrzeug ist verboten.

 

 

§ 2 Kosten

 

1. Nutzungstag :   120,00 €

    ab 2. Tag :      60,00 €

    

 Nur Selbstabholung möglich !

 Transporttage ( ein Tag vor Beginn und ein Tag nach Ende der Veranstaltung ) werden nicht berechnet !

 

In den v.g. Beträgen ist die Mwst enthalten und wird auf der Rechnung auch entsprechend ausgewiesen !

 

 

 § 3 Reinigung

 

1. Der Toilettenwagen muss bei Rückgabe „Sauber wie bei Übernahme“ übergeben werden

2. Bei extremer Verunreinigung werden die Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

 § 4 Schäden

 

1. Der Mieter haftet für sämtliche am Toilettenwagen entstandene Schäden.

     Die Schäden werden gemäß Übergabeprotokoll abgerechnet.

2. Schäden am Toilettenwagen müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden und dürfen nicht selbstständig

    repariert werden.

3. Der Mieter verpflichtet sich, bei Totalschaden oder Diebstahl an den Vermieter den Betrag von mindestens 7.500.-€ + Mwst

    plus Kosten für Wiederbeschaffung und Ausfall zu zahlen.

 

4. Der Mieter erklärt die oben aufgeführten Punkte aufmerksam gelesen und verstanden zu haben.

    Sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bestehen nicht.